Inhalt: 0.35 Liter (139,86 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (98,29 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (98,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (125,57 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (98,57 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (110,71 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (113,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (113,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.35 Liter (98,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.75 Liter (143,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (212,79 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (80,71 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (64,21 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (52,50 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (36,43 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.5 Liter (119,00 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.5 Liter (107,50 €* / 1 Liter)
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Inhalt: 0.7 Liter (55,64 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.5 Liter (77,90 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.7 Liter (121,07 €* / 1 Liter)
Inhalt: 0.5 Liter (77,90 €* / 1 Liter)
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Der wohl bekannteste Apfelbranntwein ist der Calvados. Er
stammt aus einem französischen Küstengebiet in der
Normandie, wobei die besten aus dem Pays d’Auge stammen. Die
Grundlage für Calvados ist der Apfel, aber auch Birnen sind
zugelassen. Gute Calvados werden in der Brennblase zweimal destilliert
und anschließend auf Eichenholzfässern gereift.
Obstbrand wird durch die Destillation der vergorenen Fruchtmaische (z.
B. aus Mirabellen, Kirschen, Himbeeren, Birnen ...) hergestellt, dabei
dürfen keinerlei Beigaben zugesetzt werden. Nach der
Destillation reifen die guten Brände meistens auf groben
Tonfässern, manchmal jedoch auch auf Eichenholz, wobei sie
dann eine goldene Farbe annehmen.
"Das Obst in der Flasche konzentrieren"
Obstbrände sind Spirituosen, die ausschließlich
durch die alkoholische Gärung und Destillation einer frischen
Frucht (oder frischem Most) erzeugt werden. Das bedeutet, dass es sich
um ein 100%-iges Destillat handelt, dem kein anderer Alkohol zugegeben
werden darf.
Obstdestillate werden überwiegend sortenrein produziert. Der
Zusatz von Zucker zur Vergärung ist nicht zulässig,
der gesamte Alkohol muss aus der Vergärung des fruchteigenen
Zuckers stammen. Der Name der Frucht wird dem Wort
„Brand“ oder „Wasser“
vorangestellt. Es können Bezeichnungen wie
„echt“ oder „edel“ verwendet
werden, und zwar zur besseren Abgrenzung von gestreckten Erzeugnissen.
Der Name der Frucht ohne Zusatzbezeichnung ist zulässig
für: Williams, Kirsch, Mirabelle, Pflaume, Zwetschge und Apfel.
Obstbrand: Für 20 Liter reinen Alkohol müssen
mindestens 100 kg Früchte eingesetzt werden, er muss
mindestens 38% vol und weniger als 86% vol aufweisen.
Obstbrand – abweichende Vorschrift
Obstbrände werden durch das Einmaischen reifen Obstes
hergestellt - davon darf abgewichen werden, indem bei
Beerenbränden zum Einmaischen Alkohol verwendet wird, und zwar
im Verhältnis von 20 Litern reinem Alkohol auf mindestens 100
kg Früchte. In diesem Fall ist die Bezeichnung am Etikett
ebenfalls „… brand“, aber mit dem
Hinweis „durch Einmaischen und Destillieren
gewonnen“ .
Wird diese Mindestfruchtmenge von 100 kg Früchte auf 20 Liter
Alkohol unterschritten, so können zuckerarme
Beerenfrüchte mit Alkohol versetzt und nach einer Einwirkzeit
(Mazeration) destilliert werden. Bei der Destillation eines Auszuges
spricht man nicht mehr von einem Edelbrand, sondern von einem Geist.
Die Produkte werden als Himbeergeist, Erdbeergeist oder Heidelbeergeist
bezeichnet.
Ein Hinweis auf ein besonderes Alter ist nur zulässig, wenn
die Lagerzeit mindestens ein Jahr beträgt.
Im allgemeinen stehen Obstdestillate wasserklar im Kelchglas. Damit sie
diese Farbe behalten, lagern sie in Glas-, Stein- oder
Tongefäßen. Reifen sie in Holzfässern,
ändern sie sowohl Farbe als auch Duft und Geschmack. Je nach
Lagerdauer reicht der Farbton von strohfarben bis bernsteinfarben.