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Der wohl bekannteste Apfelbranntwein ist der Calvados. Er stammt aus einem französischen Küstengebiet in der Normandie, wobei die besten aus dem Pays d’Auge stammen. Die Grundlage für Calvados ist der Apfel, aber auch Birnen sind zugelassen. Gute Calvados werden in der Brennblase zweimal destilliert und anschließend auf Eichenholzfässern gereift.

Obstbrand wird durch die Destillation der vergorenen Fruchtmaische (z. B. aus Mirabellen, Kirschen, Himbeeren, Birnen ...) hergestellt, dabei dürfen keinerlei Beigaben zugesetzt werden. Nach der Destillation reifen die guten Brände meistens auf groben Tonfässern, manchmal jedoch auch auf Eichenholz, wobei sie dann eine goldene Farbe annehmen.


"Das Obst in der Flasche konzentrieren"

Obstbrände sind Spirituosen, die ausschließlich durch die alkoholische Gärung und Destillation einer frischen Frucht (oder frischem Most) erzeugt werden. Das bedeutet, dass es sich um ein 100%-iges Destillat handelt, dem kein anderer Alkohol zugegeben werden darf.
Obstdestillate werden überwiegend sortenrein produziert. Der Zusatz von Zucker zur Vergärung ist nicht zulässig, der gesamte Alkohol muss aus der Vergärung des fruchteigenen Zuckers stammen. Der Name der Frucht wird dem Wort „Brand“ oder „Wasser“ vorangestellt. Es können Bezeichnungen wie „echt“ oder „edel“ verwendet werden, und zwar zur besseren Abgrenzung von gestreckten Erzeugnissen.
Der Name der Frucht ohne Zusatzbezeichnung ist zulässig für: Williams, Kirsch, Mirabelle, Pflaume, Zwetschge und Apfel.

Obstbrand: Für 20 Liter reinen Alkohol müssen mindestens 100 kg Früchte eingesetzt werden, er muss mindestens 38% vol und weniger als 86% vol aufweisen.


Obstbrand – abweichende Vorschrift

Obstbrände werden durch das Einmaischen reifen Obstes hergestellt  - davon darf abgewichen werden, indem bei Beerenbränden zum Einmaischen Alkohol verwendet wird, und zwar im Verhältnis von 20 Litern reinem Alkohol auf mindestens 100 kg Früchte. In diesem Fall ist die Bezeichnung am Etikett ebenfalls „… brand“, aber mit dem Hinweis „durch Einmaischen und Destillieren gewonnen“ .

Wird diese Mindestfruchtmenge von 100 kg Früchte auf 20 Liter Alkohol unterschritten, so können zuckerarme Beerenfrüchte mit Alkohol versetzt und nach einer Einwirkzeit (Mazeration) destilliert werden. Bei der Destillation eines Auszuges spricht man nicht mehr von einem Edelbrand, sondern von einem Geist. Die Produkte werden als Himbeergeist, Erdbeergeist oder Heidelbeergeist bezeichnet.

Ein Hinweis auf ein besonderes Alter ist nur zulässig, wenn die Lagerzeit mindestens ein Jahr beträgt.

Im allgemeinen stehen Obstdestillate wasserklar im Kelchglas. Damit sie diese Farbe behalten, lagern sie in Glas-, Stein- oder Tongefäßen. Reifen sie in Holzfässern, ändern sie sowohl Farbe als auch Duft und Geschmack. Je nach Lagerdauer reicht der Farbton von strohfarben bis bernsteinfarben.