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Fruchtsaft

Fruchtsaft oder Obstsaft ist ein flüssiges Produkt, dass durch Auspressen einer oder mehrerer Frucht-/Obstsorten gewonnen wird. Sein Fruchtgehalt muss 100 % betragen. Es wird zwischen Direktsaft und Fruchtsaft aus Konzentrat unterschieden. Beim Konzentrat wird der Fruchtsaft am Ort der Ernte konzentriert und am Ort des Verzehrs rückverdünnt.

Die Früchte für den Fruchtsaft sollten gesund und reif sein und dem Charakter nach: Farbe, Aroma und Geschmack der sortentypischen Frucht entsprechen.


Fruchtnektar

Einige Früchte haben von Natur aus so viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, dass sie sich nicht sonderlich als Fruchtsaft eignen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, den Saft mit Wasser, Zucker oder Honig zu strecken.
Gesetzlicher Mindestgehalt an Fruchtsaft oder -mark beträgt je Fruchtart mindestens 25 % bei: Johannisbeere, Banane, Mango …, bis 50 % bei: Holunderbeere, Quitte, Pfirsich …

Fruchtsaftschorlen (Fruchtsaft und kohlensäurehaltiges Mineralwasser) = Fruchtnektare.


Fruchtsaftgetränk

Fruchtsaftgetränke sollen je nach Fruchtart einen Fruchtanteil haben von: mindestens 6% (Zitrusfrüchte) und bis 30% (Kernobst, Trauben). Neben Zucker dürfen auch Aromastoffe zugesetzt werden.


Mineralwasser

… nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss von ursprünglicher Reinheit sein, aus einer unterirdischen Quelle stammen und am Quellort abgefüllt werden.