Das deutsche Bier … ein aus stärkehaltigem Getreide gewonnenes, mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk.
In Deutschland darf Bier nach den gesetzlichen Bestimmungen nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser erzeugt werden, dazu muss das Bier vergoren sein. Für obergärige Biere ist auch die Verwendung von anderen Malzsorten zugelassen, wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachtes Getreide zu verstehen ist (Reis und Mais sind kein Getreide im Sinne der Bierverordnung). Seit 1987 ist es erlaubt, aufgrund einer Entscheidung des EG-Gerichtshofes, in Deutschland Getränke als Bier zu verkaufen, auch wenn sie nicht den Vorgaben des Biergesetzes und der Bierverordnung entsprechen, aber im jeweiligen Herstellungsland als Bier bezeichnet werden.
Gerade im deutschen Bierland Nr. 1, in Bayern, nimmt man es mit dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 sehr genau, wonach ausschließlich Malz, Hopfen, Hefe und Wasser für die Bierherstellung verwendet werden dürfen.
Wir führen die Biere von mittelständischen Familienbrauereien in unserem Sortiment, Biere mit unverwechselbarem Charakter, von außerordentlicher Bekömmlichkeit und von größter Qualität. Um diese Biere herzustellen, bedient man sich dem frischen Bergquellwasser, Getreide aus kontrolliertem Vertragsanbau und Hopfen aus biologischem Anbau – kurz gesagt: die besten, natürlichen Rohstoffe.
Bitte beachten Sie bei unseren Bieren, dass es sich um Pfandartikel handelt und dass die Preise pro Flasche incl. Pfland ausgewiesen sind.
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